RV  1894 Siegburg e.V.

Der Radfahrverein aus Siegburg

Vereinsversicherung

Für alle Vereinsmitglieder des Radfahrervereins 1894 Siegburg e.V. besteht über Gruppenver-sicherungsverträge des Landesverbandes oder des Landessportbundes Versicherungsschutz bei ihrer Betätigung für den Verein.

Da die Versicherungsbeiträge vertretbar und finanzierbar sein müssen, können die aufgeführten Versicherungen nur als wertvolle unterstützende Leistung verstanden werden. Keinesfalls ersetzen sie die individuelle private Vorsorge.

Leistungen stehen primär für schwere Unfälle und deren Folgen zur Verfügung und werden, soweit vertretbar, erst dann erbracht, wenn ein Schadensausgleich nicht anderweitig erreicht werden kann.

Im Folgenden wollen wir die bestehenden Versicherungen kurz und auszugsweise erläutern. Natürlich können hier nicht alle Punkte behandelt werden. Weitere Fragen nimmt aber unsere Geschäftsführerin gerne zur Beantwortung an.

Allgemeines

  1. Versichert sind alle aktiven und passiven Mitglieder sowie die Helfer bei versicherten Veranstaltungen.
  2. Versichert sind alle Veranstaltungen bzw. Aktivitäten, die durch die Vereinsatzung abgedeckt sind und vom Vorstand, Übungsleiter oder Fachwart angeregt wurden.
  3. Auch Eltern, die ihre Kinder zu Veranstaltungen fahren, gelten als versicherte Helfer. Voraussetzung ist, dass sie vom Verein für den Fahrdienst eingeteilt wurden.
  4. Vereinsmitglieder sind auch als Zuschauer versichert, wenn sie Veranstaltungen (auch auswärtige) besuchen, an denen Sportler des RV Siegburg teilnehmen. Versichert ist dabei auch der Hin- und Rückweg zur Veranstaltung.
  5. Die Teilnahme an einer Veranstaltung im Ausland braucht nicht im Vorfeld angezeigt werden.
  6. Bei einem Unfall muss dieser umgehend bei allen Versicherern angezeigt werden; auch das Bestehen weitere Versicherungen.
  7. Jeder Schaden ist unverzüglich unserer Geschäftsführerin Fr. Kuhn oder ersatzweise einem anderen Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes zu melden.

Sportversicherung

Allgemeines

  • Mitversichert sind Versicherungsfälle auf dem direkten Wege zu und von versicherten Veranstaltungen.
  • Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und reicht bis zur Rückkehr.
  • Versicherungsfälle am auswärtigen Aufenthaltsort sind mitversichert; private Aufenthaltsverlängerungen fallen aber nicht darunter.
  • Nicht versichert ist auch die Ausrichtung internationaler oder deutscher Meisterschaften.

Unfallversicherung

Es gelten folgende Versicherungsleistungen (auszugsweise) für den Todesfall:

  • € 2.500 für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
  • € 10.000 für Verheiratete ohne Kinder
  • € 13.000 für Versicherte mit bis zu zwei unterhaltsberechtigten Kindern

Mitversichert sind auch Todesfälle, die unmittelbare Folge eines bei der aktiven Teilnahme an einem Wettkampf erlittenen körperlichen Zusam-menbruchs sind. Hierbei beträgt die Versicherungsleistung € 2.500.

Für den Invaliditätsfall gelten z.B. für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr folgende Versicherungsleistungen (auszugsweise):

€ 2.500 Invaliditätsgrad 20 % - 24 %

€ 10.000 Invaliditätsgrad 45 % - 49 %

€ 125.000 Invaliditätsgrad 70 % - 79 %

€ 200.000 Invaliditätsgrad 90 % - 100 %

Die Versicherungsleistung für Bergungskosten beträgt € 3.000.

Ab einem zu erwartenden Invaliditätsgrad von 75 % wird ein Reha-Management als Serviceleistung angeboten, um den Verunfallten mög-lichst schnell in ein soziales und berufliches Umfeld zurückzuführen, das ihm eine den Verhältnissen entsprechende Lebensqualität bietet.

Das Reha-Management umfasst eine medizinische Rehabilitation, ein berufliches Reha-Management, ein Pflege-Management und ein soziales Reha-Management.

Schulkinder haben Anspruch auf Nachhilfestunden bis zu € 400, wenn es durch einen Sportunfall zu Unterrichtsausfall kommt.

Haftpflichtversicherung

Es besteht Haftpflichtversicherungsschutz für die versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten; aber nicht für die Durchsetzung von Ansprüchen auf Leistungen aus diesem Sportversicherungsvertrag.

• Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht als Mieter von Gebäuden, Räumlichkeiten oder Einrichtungen, die dem üblichen Vereinsbetrieb dienen (Turnhalle, Sportanlage, Garagen usw.)

Versicherungsschutz wird auch in folgenden Fällen gewährt:

bei Ansprüchen eines Mitglieds gegen den Verein

bei Ansprüchen eines Mitglieds gegen ein Vorstandsmitglied, einer Aufsichtsperson oder einem Helfer

bei Ansprüchen eines Mitglieds gegen ein Mitglied eines anderen Vereins aus Sachschäden

bei Ansprüchen eines Vereins gegen ein Mitglied eines anderen Vereins aus Personen- und Sachschäden

bei Ansprüchen eines Vereins gegen einen anderen Verein aus Sachschäden

bei Ansprüchen zwischen Mitgliedern desselben Vereins aus Sach-schäden

Auch die Teilnahme an Radrennen sowie an den Vorbereitungen hierzu ist mitversichert.

Eingeschlossen ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadensereignissen.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Beschädigung oder dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (max. € 1.250 bei einer Selbstbeteiligung von 10 %).

Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die zur Ausübung des Sportbetriebes gemietet oder geliehen wurden, sind ebenfalls gedeckt.

Nicht versichert sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Zelten und deren Einrichtungen.

Die Versicherungssummen betragen für Personen- und/oder Sachschäden € 2.600.000, für Vermögensschäden € 15.000.

Vertrauensschadensversicherung

Für den geschäftsführenden Vorstand besteht Versicherungsschutz gegen Schäden an dem Vereinvermögen (Geld) durch Verlust, Einbruch oder Diebstahl bis zu € 7.500.

Reisegepäckversicherung

Es besteht Versicherungsschutz für Reisegepäck bei Auslandsreisen.

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet mir deren Wiederbetreten.

Die Versicherungssumme beträgt max. € 2.500.

Fahrräder sind aber nicht mitversichert.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung sorgt nach Eintritt eines Versicherungsfalles für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen und trägt die hierbei entstehenden Kosten.

Nicht mitversichert ist die Durchsetzung von Ansprüchen auf Leistungen aus diesem Sportversicherungsvertrag.

Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für die gerichtliche und au-ßergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen erlittener Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten (als Dritte gelten nicht Mitglieder des gleichen Vereins).

Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für die Verteidigung in Verfahren des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Strafrechts.

Darüber hinaus besteht für den Verein Versicherungsschutz im Rahmen des Arbeits-, Sozial- und Vertragsrechts.

Die Versicherungsleistung umfasst die gesetzliche Vergütung für den eigenen Rechtsanwalt, die Gerichtskosten und die Entschädigungen für hinzugezogene Zeugen oder Sachverständige.

Die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall beträgt € 200.

Die Höchstgrenze je Versicherungsfall beträgt € 75.000.

Sie gilt für Versicherungsfälle, die in Europa und den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres eintreten.

Krankenversicherung

Es besteht Versicherungsschutz für die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen.

• Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung und endet, wenn nach medizinischem Befund die Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Als Versicherungsfall gilt auch der Tod.

Ansprüche auf Leistungen bestehen erst nach Vorleistung anderer Leistungsträger.

Erstattet werden die Kosten für

zahnärztliche Leistungen einschl. Material- und Laborkosten bis zu 40 % der in der Gebührenordnung festgelegten Höchstsätze; max. jedoch bis zu € 2.600.

Gläser und Gestelle verordneter Brillen, Kontaktlinsen sowie Hör-geräte bis zu einem Höchstbetrag von € 50.

die Rückbeförderung einer reiseunfähig erkrankten Person in den Heimatort, soweit sie über die planmäßig vorgesehen Rückreisekosten hinausgehen

die Überführung einer verstorbenen Person in den Heimatort

für ambulante und stationäre Behandlung bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthalts

für Fahrten zum nächsten Arzt oder Krankenhaus bis zu € 13 je Transport

Die Belege müssen in Urschrift vorgelegt werden und mindestens den Namen der behandelten Person, die Befundung, die Behandlungstage und die Honorare der einzelnen Behandlungen enthalten.

Überführungskosten sind durch Rechnung und amtlicher Sterbeurkunde zu belegen.

Rücktransportkosten sind durch Vorlage eines ärztlichen Attestes mit Angabe der Krankheitsbezeichnung zu begründen.

Kfz - Zusatzversicherung

Versichert ist die Haftpflicht des Vereins aus Ansprüchen wegen Unfallschäden an Fahrzeugen, die anlässlich satzungsgemäßer Veranstaltungen zur Beförderung von Personen und Geräten eingesetzt werden.

Versicherte Fahrzeuge sind alle Pkw, Krafträder und deren Anhänger.

Versichert sind die Fahrten zur Beförderung der aktiven Sportler des Vereins, Vorstandsmitglieder, Übungsleiter und unentgeltlich tätige Helfer/innen zu und von den Veranstaltungen.

Nicht versichert sind Fahrten von Vereinsmitgliedern, die nur als Zuschauer teilnehmen.

Mitversichert sind auch Fahrten zur Beförderung von unmittelbar zur Durchführung von Sportveranstaltungen oder Versammlungen des Ver-eins benötigten Geräten.

Versichert ist der direkte Weg von der Wohnung zur Veranstaltung und zurück sowie die Fahrten am Veranstaltungsort.

Versicherte Veranstaltungen sind Trainingsstunden und Trainingslager, Wettkämpfe und Showauftritte, Ausflüge und gesellschaftliche Veranstal-tungen des Vereins, Vorstandssitzungen und Versammlungen des Vereins und seiner Abteilungen, Lehrgänge, Tagungen und offizielle Reprä-sentationsaufgaben.

Nicht versichert sind Schäden anlässlich einer Besorgungsfahrt (z.B. Fahrt zum Postamt oder zur Bank), Schäden durch das Be- und Entladen der Fahrzeuge, Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl oder Natur-gefahren sowie Unfallfolgekosten (z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten).

Eine eigene Voll- oder Teilkaskoversicherung ist zuerst in Anspruch zu nehmen. Eine dort vereinbarte Selbstbeteiligung wird nach Abzug der hier vereinbarten Selbstbeteiligung in Höhe von € 330 erstattet.

Ersatzleistungen sind immer nur aus einer Versicherung - Fahrzeugver-sicherung oder Kfz-Zusatzversicherung - möglich.

Führt die Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung zu eine Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes, wird dieser bis max. € 300 ausgeglichen.

Die Höchstleistung je Schadensfall ist der Wiederbeschaffungswert ab-züglich des Restwertes.

Mitversichert sind ferner die Kosten für die Bergung des Fahrzeugs, für das Abschleppen zur nächsten Vertragswerkstatt (bis zum Höchstbetrag von € 150) und für öffentliche Verkehrsmittel einschl. Taxi für die Weiterbeförderung der Insassen zum Veranstaltungsort oder nach Hause bis zu € 150.

Private Tretradversicherung

Allgemeines

Versichert sind die Schadensfälle, die den Vereinsmitgliedern beim privaten Radfahren zustoßen.

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet nach Rückkehr mit deren Wiederbetreten.

Versicherungsschutz besteht auch während Fahrten zu und von einer Ar-beitsstätte.

Nicht versichert ist die Benutzung eines Fahrrades bei der Ausübung eines Berufes.

Unfallversicherung

Es gelten folgende Versicherungsleistungen (auszugsweise) für den Todesfall:

€ 2.500 für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahro € 10.000 für Verheiratete ohne Kinder

  • € 13.000 für Versicherte mit bis zu zwei unterhaltsberechtigten Kindern
  • Mitversichert sind auch Todesfälle, die unmittelbare Folge eines bei der aktiven Teilnahme an einem Wettkampf erlittenen körperlichen Zusam-menbruchs sind. Hierbei beträgt die Versicherungsleistung € 2.500.

Für den Invaliditätsfall gelten z.B. für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr folgende Versicherungsleistungen (auszugsweise):

  • € 2.500 Invaliditätsgrad 20 % - 24 %
  • € 10.000 Invaliditätsgrad 45 % - 49 %
  • € 125.000 Invaliditätsgrad 70 % - 79 %
  • € 200.000 Invaliditätsgrad 90 % - 100 %
  • Die Versicherungsleistung für Bergungskosten beträgt € 3.000.

Haftpflichtversicherung

Eingeschlossen sind auch Schadensereignisse, die sich im Ausland ereignen.

Versicherungsschutz wird auch gewährt bei Ansprüchen eines Vereinsmitglieds gegen ein anderes Vereinsmitglied (auch des eigenen Vereins) aus Personen- und/oder Sachschäden

Der Versicherungsschutz gilt nachrangig; d.h. eigene Privat- und Sport-Haftpflichtversicherungen sind vorleistungspflichtig.

Die Deckungssumme beträgt je Schadensfall € 2.600.000 für Personen- und Sachschäden sowie € 15.000 für Vermögensschäden (max. € 30.000 je Versicherungsjahr).

Rechtsschutzversicherung

  • Die Rechtsschutzversicherung sorgt nach Eintritt eines Versicherungsfalles für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen und trägt die hierbei entstehenden Kosten.

Sie gilt für Versicherungsfälle, die in Europa und den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres eintreten.

Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für die gerichtliche und au-ßergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen erlittener Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie für die Verteidigung in Verfahren des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Strafrechts.

Die Versicherungsleistung umfasst die gesetzliche Vergütung für den ei-genen Rechtsanwalt, die Gerichtskosten und die Entschädigungen für hinzugezogene Zeugen oder Sachverständige.

  • Die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall beträgt € 200.
  • Die Höchstgrenze je Versicherungsfall beträgt € 75.000.

Nichtmitgliederversicherung

Für alle Nichtmitglieder, die aktiv an Sportveranstaltungen wie z.B. Schnupperfahrten oder Übungsstunden auf Probe unseres Vereins teilnehmen, besteht ebenfalls Versicherungsschutz. Dieser beginnt mit Erreichen und endet mit Verlassen der Veranstaltungsstätte. Es gelten die unter Sportversicherung genannten Konditionen.


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